Übungsleiter:innen

Wir bitten alle Übungsleiter:innen, darauf zu achten, Ihre Lizenzen, insbesondere die Fachübungsleiter:innenlizenzen, rechtzeitig zu verlängern. Der Verein beantragt über die gültigen Lizenzen mittels der Sportbetriebspauschale einen Zuschuss der Landeshauptstadt München und des Freistaates Bayern. Der Zuschuss ist für den SV Laim wichtig.
Informationen zur Verlängerung der Lizenzen findet Ihr auf der Homepage des BLSV oder auf den Seiten des zugehörigen Fachverbandes zum Beispiel hier.
Neben der Lizenz sind eine aktuelles erweitertes Führungszeugnis, eine Erklärung des Lizenzinhabers (zu erhalten über den Verein) und ein unterschriftlich anerkannter Verhaltenskodex einzureichen. Nähere Informationen findet man unten.

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ergibt sich aus § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Eine gesammelte Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse durch den Geschäftsbereich Sport der Landeshauptstadt ist nicht vorgesehen, weshalb dieser Service leider eingestellt werden musste. Eine Änderung dieses Bundesgesetzes ist auf kommunalpolitischer Ebene nicht möglich.
Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt den Übungsleiter:innen langfristig die Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder die persönliche Beantragung direkt im Kreisverwaltungsreferat (oder Außenstelle am Orleansplatz).
Termine hierzu können online oftmals kurzfristig vereinbart werden, was die tatsächliche Beantragung und Ausstellung dann unter geringem Zeitaufwand für die Übungsleiter:innen ermöglicht.

Abrechnungsformular für die Übungsleiter:innen

Lässt sich am PC ausfüllen. Bitte das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben (Abteilungsleiter!!) im Vereinsbüro abgeben.
Ansonsten einfach speichern und mit dem Adobe Reader öffnen – Rest siehe oben.
Über Rückmeldungen würden wir uns freuen.

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Erklärung Lizenzinhaber (11.2023)