Beiträge und Mitglied werden

Beiträge ab 01.01.2026
Einmalige Aufnahmegebühr30,-€ pro Person75,-€ pro Familie
Zugangsberechtigung / Karte120,-€ pro Person
Erwachsene ab 18 Jahren23,-€ pro Monat276,-€ pro Jahr
Ehe- / Lebenspartner:in221,-€ pro Monat252,-€ pro Jahr
Kinder, Jugendliche319,-€ pro Monat228,-€ pro Jahr
Ermäßigte419,-€ pro Monat228,-€ pro Jahr
Familien544,-€ pro Monat528,-€ pro Jahr
Aktive Trainer:innen / Übungsleiter:innen / Schiedsrichter:innen10,-€ pro Monat120,-€ pro Jahr
Passive Trainer:innen / Übungsleiter:innen / Schiedsrichter:innen1,-€ pro Monat12,-€ pro Jahr
Mitarbeiter Geschäftsstelle1,-€ pro Monat12,-€ pro Jahr
Abteilungsbeiträge (pro Kalenderjahr) ab 01.01.2023
Fußballmitgliederpro Person 48,-€
Familien5 96,-€
TennismitgliederKinder, Jugendliche, Studenten3/4 40,-€
Erwachsene 85,-€
Ehe- / Lebenspartner:in2 150,-€

1Zugangsberechtigung/Karte:
Für die Ausgabe einer Zugangsberechtigung/Karte gemäß § 7 der Satzung wird ein Pfand von 20 €/je Karte erhoben.
Die Zugangsberechtigung ermöglicht den Zutritt zur Sportanlage zu den jeweiligen Trainings- und Übungszeiten sowie den Zugang zu Kabinen und Umkleiden. Zur Kartenerstellung bitte persönlich im Vereinsbüro vorbeikommen. Bei Verlust oder Zerstörung der Zugangskarte kann eine neue Karte gegen Pfandgeld erstellt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Pfandgeldes besteht bis 3 Monate nach Kündigung der Mitgliedschaft.

2Lebenspartner:Innen:
Lebenspartner:Innen mit gleicher Wohnadresse stehen Ehepartner:Innen gleich.

3Beitrag für Kinder/Jugendliche:
Wird gewährt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Bei einkommensschwachen Familien/Eltern (Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld) besteht die Möglichkeit über Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) einen Zuschuss zum Vereinsbeitrag zu erhalten. Genaue Infos bietet diese Seite bei der Bundesagentur für Arbeit.

4Ermäßigte:
Schüler über 18 Jahre, mit einer aktuellen Schulbescheinigung.
Studenten bis 25 Jahre, mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung.
Wehr- und Zivildienstleistende bis zum 25. Lebensjahr mit entsprechender Bescheinigung.
Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr mit Bestätigung des Arbeitgebers.
Rentner und Pensionäre haben einen Nachweis vorzulegen.
Bürgergeld–Empfänger bei Vorlage entsprechender Bescheide.

5Familienbeitrag
Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn mindestens 3 Personen einer Familie Mitglied im Verein sind (1 Erwachsener und 2 Kinder bis 18 Jahre oder 2 Erwachsene und 1 Kind bis 18 Jahre oder 3 Kinder bis 18 Jahre). Jugendliche über 18 Jahre mit entsprechender Bescheinigung werden Kindern gleichgestellt.
Sofern Trainer:innen / Übungsleiter:innen / Schiedsrichter:innen in einer Familienmitgliedschaft geführt werden gilt diese vorrangig.

Die Bescheinigungen und Ausweise müssen mit der Beitrittserklärung aber spätestens drei Wochen nach Abgabe der Beitrittserklärung vorgelegt werden. Immatrikulationsbescheinigungen müssen halbjährlich aktuell vorgelegt werden, andernfalls wird der Erwachsenenbeitrag angerechnet.

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für das Halbjahr zum 01.02. und zum 01.08. mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Die Spartenbeiträge (Fußball, Tennis) werden als Jahresbeitrag eingezogen:
Für Rechnungen, die aufgrund eines fehlenden SEPA-Lastschriftmandats erstellt werden
müssen, erhebt der Verein eine Bearbeitungsgebühr von 5 €.
Bankgebühren, die aufgrund von Rücklastschriften entstehen, werden in tatsächlicher Höhe
weiterbelastet. Zusätzlich wird die Rechnungsgebühr in Höhe von 5€ erhoben.
Alle Gebühren werden mit Eintritt in den Verein sofort fällig. Der Einzug erfolgt nach Ermessen des Vorstands zu einem von diesem festgelegten Zeitpunkt.

Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. oder 31.12.) mit 6-wöchiger Kündigungsfrist erfolgen.

Änderungen bleiben vorbehalten!