Beiträge

Beiträge ab 01.01.2023
Einmalige Aufnahmegebühr / Zugangskarte*30,-€ pro Person
Erwachsene ab 18 Jahren22,-€ pro Monat264-€ pro Jahr
Kinder, Jugendliche**,Ehepartner18,-€ pro Monat216,-€ pro Jahr
Ermäßigte: Rentner, Pensionäre, Studenten18,-€ pro Monat216,-€ pro Jahr
Familien***41,-€ pro Monat492,-€ pro Jahr
Abteilungsbeiträge (pro Kalenderjahr) ab 01.01.2023
Fußballmitglieder48,- € pro Person
Familien*** 96,- €
TennismitgliederKinder, Jugendliche, Studenten** 40,- €
Erwachsene 85,- €
Ehepaare 150,- €

*Zur Kartenerstellung bitte persönlich im Vereinsbüro vorbeikommen. Für die Karte sind bei Abholung 20,- € Pfandgeld /je Karte in bar zu hinterlegen. Bei Verlust oder Zerstörung der Zugangskarte kann eine neue Karte gegen Pfandgeld erstellt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Pfandgeldes besteht bis 3 Monate nach Kündigung der Mitgliedschaft.

**Beitrag für Kinder/Jugendliche: Wird gewährt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

***Familienbeitrag : Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn mindestens 3 Personen einer Familie Mitglied im Verein sind (1 Erwachsener und 2 Kinder bis 18 Jahre oder 2 Erwachsene und 1 Kind bis 18 Jahre oder 3 Kinder bis 18 Jahre). Jugendliche über 18 Jahre mit entsprechender Bescheinigung werden Kindern gleichgestellt.

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für das Halbjahr zum 01.02. und zum 01.08. mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Rechnungsstellung 5,- €, Mahngebühr 8,- €. Die Spartenbeiträge (Fußball, Tennis) werden als Jahresbeitrag eingezogen.

Zusätzliche Bedingungen:
Lebenspartner mit gleicher Wohnadresse stehen Ehepartnern gleich. Rentner haben einen Rentenausweis vorzulegen.

Ermäßigte:
Schüler über 18 Jahre, mit einer aktuellen Schulbescheinigung.
Studenten bis 25 Jahre, mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung.
Wehr- und Zivildienstleistende bis zum 25. Lebensjahr mit entsprechender Bescheinigung.
Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr mit Bestätigung des Arbeitgebers.
Hartz IV – Empfänger bei Vorlage entsprechender Bescheide.

Die Bescheinigungen und die Ausweise müssen mit der Beitrittserklärung aber spätestens drei Wochen nach Abgabe der Beitrittserklärung vorgelegt werden. Immatrikulationsbescheinigungen müssen halbjährlich aktuell vorgelegt werden, andernfalls wird der Erwachsenenbeitrag angerechnet

Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. oder 31.12.) mit 6-wöchiger Kündigungsfrist erfolgen.

Änderungen bleiben vorbehalten!

Formulare